AGB

1. Geltungsbereich

Für sämtliche mit uns getätigter Rechtsgeschäfte gelten die nachstehenden Bedingungen. Dies gilt bei Mehrfachgeschäften (z.B. laufenden Geschäftsverbindungen) beispielsweise für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt. Etwa entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden entfalten keine Wirksamkeit, diesen wird ausdrücklich widersprochen. Bei Widersprüchen zwischen individuellem Vertragstext und unseren AGB gilt der individuelle Text.

2. Auftragserteilung

Ein von uns mündlich oder schriftlich erteilter Auftrag ist erst dann verbindlich, wenn dieser schriftlich bestätigt worden ist. Abänderungen oder mündliche Nebenabmachungen, nach erfolgter Auftragsbestätigung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Sollte ein mündlich oder schriftlich bestätigter Auftrag annulliert werden, müssen wir die Berechnung evtl. entstandener Kosten an den Auftraggeber vorbehalten. Entwicklungs- und oder Konstruktionsaufträge, die mit Produktionsgeheimnissen des Auftraggebers in Verbindung stehen, bedürfen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung. Beratungsaufträge, soweit sie sich nicht über einen längeren Zeitraum erstrecken und nicht pauschal abgerechnet werden, bedürfen keiner schriftlichen Bestätigung.

3. Preise und Gebühren

Die Berechnung ausgeführten Leistungen erfolgt nach Zeitaufwand unter Zugrundelegung der zu dem Zeitpunkt geltenden Stundensätze, soweit kein Festpreis vereinbart ist. Auf Festpreise, die schriftlich oder mündlich abgegeben werden, muss eine Toleranz von +/- 15 % vorbehalten werden. Für Beratungen jeder Art, sowie telefonische Auskünfte wird die Berechnung einer Gebühr vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen

Falls in der schriftlichen Bestätigung nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen in Euro innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Aufträgen, deren Auftragssumme 4500 Euro übersteigt, sind 1/3 vor Auftragsbeginn und 2/3 bei Auftragsabschluss fällig. Bei Zahlungsverzug wird die Berechnung der zu dem Zeitpunkt gültigen Bankzinsen vorbehalten. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

5. Lieferfristen

Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Auftraggebers voraus. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug sein, behalten wir uns die Einstellung weiterer Lieferungen vor. Bei höherer Gewalt, sowie Krankheit oder Betriebsstörungen muss der Auftraggeber eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit zugestehen. Schadensersatzansprüche auf Grund verspäteter Lieferungen werden nicht anerkannt.

6. Versand

Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers. Zeichnungen und sonstige Unterlagen werden dem Auftraggeber frei Haus zugestellt. Sollte der Auftraggeber Einschreiben oder sonstige Beförderungswünsche haben, behalten wir uns die Berechnung der erhöhten Auslagen vor.

7. Schutzrechte

Für alle vom Auftraggeber anvertrauten Zeichnungs-Skizzen, Muster usw., die zur Ausführung eines Auftrages benötigt werden, gewähren wir volle Schutzrechte gegenüber dritten Personen, des weitern für alle vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Entwicklungen von Artikeln jeder Art. Dies gilt ebenso für alle uns zur Beratung ausgehändigten Muster- und Objektzeichnungen, sowie Betriebsgeheimnisse, welche mir auf dem Wege einer Betriebsbesichtigung bekannt oder gezeigt werden. Die Schutzverpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber endet nach Ablauf von 2 Jahren, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.

8. Zusatzbestimmungen

Bearbeitung von Projekten unter Zuhilfenahme fremder 3D CAD Daten werden prinzipiell nach Aufwand berechnet. Um die Problematik abschätzen zu können, muss eine Probedatei zum Versuch ausgetauscht werden.

9. Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Vertragserfüllung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf dem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder einem Erfüllunggehilfen. In diesen Fällen wird die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Sollte ein Schaden durch einen Fehler in der Konstruktion bzw. Zeichnung auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich, innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung, davon in Kenntnis zu setzen, damit eine sofortige Überprüfung der evtl. entstehenden Kosten erfolgen kann. Konstruktionen, Zeichnungen und 2D-Daten (z.B. DXF) unterliegen immer einer Prüfung und schriftlicher Freigabe des Auftraggebers. Später gestellte Ansprüche, die weder von uns, noch einem Beauftragtem überprüft sind, werden nicht anerkannt. Sollten bei Konstruktionen besondere Wünsche oder Vorschriften vom Auftraggeber berücksichtigt werden, welche später die Funktion oder die Fertigung beeinträchtigen, werden alle Schadensersatzansprüche abgelehnt. Schäden , die auf unsachgemäße Fertigung zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Konstruktionen und Zeichnungen, sie von uns im Auftragsumfang erstellt werden, sind von dem Auftraggeber grundsätzlich vor Freigabe zur Fertigung auf Maßgenauigkeit und Funktion zu überprüfen, für evtl. entstehende Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Muster, Skizzen, Artikel usw., welche vom Auftraggeber zur Ausführung eines Auftrages übergeben sind, werden nicht auf Schutzrechte Anderer überprüft, hieraus evtl. entstehende Schadensersatzansprüche werden abgelehnt. Für die Richtigkeit von Daten, die auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wird keine Haftung übernommen. Trotz sorgfältiger Überprüfung, der von uns übersandten Daten und Datenträger mittels aktueller Virensuchprogramme, sind diese durch den Empfänger nochmals zu überprüfen. Eine Haftung für und durch Computerviren, die mittelbar oder unmittelbare Schäden verursachen, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und den aus der Verarbeitung der gelieferten Gegenstände entstandenen neuen Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und des Werklohnes vor. Bei den durch Verarbeitung entstandenen neuen Gegenständen darf der Auftraggeber nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterveräußern. Die ihm aus einer solchen Veräußerung zustehenden Ansprüchen tritt der Auftraggeber in Höhe der von uns aus den gelieferten Gegenstand und dem aus der Verarbeitung neu entstandenen Gegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereigenen. Bei Pfändung oder Beschlagnahmung oder sonstiger Verfügungen Dritter, hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalte stehenden Gegenstände berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes sowie die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zeichnungen und Entwürfe aller Art ohne unsere Zustimmung an dritte Personen zu veräußern oder zu verkaufen.

11. Entstehende Einkaufsbedingungen

Die Einkaufsbedingungen des Auftraggebers verpflichten nicht, auch wenn sie diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitfragen, ist das Amtsgericht Delmenhorst.

13. Nichtigkeitsklausel

Sollte einer dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen. Stand April 2007

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Update
01.09.2017