Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Vertragserfüllung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf dem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder einem Erfüllunggehilfen. In diesen Fällen wird die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Sollte ein Schaden durch einen Fehler in der Konstruktion bzw. Zeichnung auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich, innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung, davon in Kenntnis zu setzen, damit eine sofortige Überprüfung der evtl. entstehenden Kosten erfolgen kann. Konstruktionen, Zeichnungen und 2D-Daten (z.B. DXF) unterliegen immer einer Prüfung und schriftlicher Freigabe des Auftraggebers. Später gestellte Ansprüche, die weder von uns, noch einem Beauftragtem überprüft sind, werden nicht anerkannt. Sollten bei Konstruktionen besondere Wünsche oder Vorschriften vom Auftraggeber berücksichtigt werden, welche später die Funktion oder die Fertigung beeinträchtigen, werden alle Schadensersatzansprüche abgelehnt. Schäden , die auf unsachgemäße Fertigung zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Konstruktionen und Zeichnungen, sie von uns im Auftragsumfang erstellt werden, sind von dem Auftraggeber grundsätzlich vor Freigabe zur Fertigung auf Maßgenauigkeit und Funktion zu überprüfen, für evtl. entstehende Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Muster, Skizzen, Artikel usw., welche vom Auftraggeber zur Ausführung eines Auftrages übergeben sind, werden nicht auf Schutzrechte Anderer überprüft, hieraus evtl. entstehende Schadensersatzansprüche werden abgelehnt. Für die Richtigkeit von Daten, die auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wird keine Haftung übernommen. Trotz sorgfältiger Überprüfung, der von uns übersandten Daten und Datenträger mittels aktueller Virensuchprogramme, sind diese durch den Empfänger nochmals zu überprüfen. Eine Haftung für und durch Computerviren, die mittelbar oder unmittelbare Schäden verursachen, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.